Verhandlung um Rauschgiftgeschäfte vor dem Landgericht

Fragwürdige Zeugen

34-Jähriger erhält gleiche Haftstrafe wie sein Mitbewohner


Ein 34-Jähriger erhielt vor dem Landgericht die gleiche Haftstrafe wie sein Mitbewohner. Es ging um Rauschgiftgeschäfte.

Ein 34-Jähriger erhielt vor dem Landgericht die gleiche Haftstrafe wie sein Mitbewohner. Es ging um Rauschgiftgeschäfte.

Von Redaktion Landshut Stadt

Alles hat seine Grenzen. Die beiden Polen teilten sich die Wohnung, den Vorrat an Drogen, die Abnehmer. Aber die Freiheitsstrafen, die Karol K.* und Piotr P.* für ihre Rauschgiftgeschäfte ereilten, muss dann doch jeder für sich tragen. Immerhin verhängte die sechste Strafkammer des Landgerichts am heutigen Freitag gegen den 34-jährigen K. ebenso eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten, wie sie es bereits vor einem Jahr bei seinem Landsmann getan hatte. Aufgrund einer Amphetaminabhängigkeit wurde zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Piotr P. ging aus dem aktuellen Prozess mit einem Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage. Obwohl bereits rechtskräftig verurteilt, bestritt der 32-Jährige im Zeugenstand plötzlich wieder, etwas mit den Drogen zu tun gehabt zu haben.

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