Lähmung durch Pockenimpfung kann nach 70 Jahren nachgewiesen werden
Fatale Folgen
23. Juni 2019, 17:17 Uhr aktualisiert am 23. Juni 2019, 19:40 Uhr
Von
Rita Neumaier
Schon vor 70 Jahren haben die Eltern einer halbseitig gelähmten Tochter auf die Anerkennung eines Impfschadens geklagt. Jetzt hat die mittlerweile 71-Jährige vor dem Sozialgericht Landshut endlich Recht bekommen. Ein neuroradiologischer Gutachter hat festgestellt, dass ihre Lähmung die Folge einer Pockenimpfung im Mai 1948 ist.
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