Lähmung durch Pockenimpfung kann nach 70 Jahren nachgewiesen werden

Fatale Folgen


Impfungen wie vor 70 Jahren gegen die Pocken sind mit heutigen nicht zu vergleichen.

Impfungen wie vor 70 Jahren gegen die Pocken sind mit heutigen nicht zu vergleichen.

Schon vor 70 Jahren haben die Eltern einer halbseitig gelähmten Tochter auf die Anerkennung eines Impfschadens geklagt. Jetzt hat die mittlerweile 71-Jährige vor dem Sozialgericht Landshut endlich Recht bekommen. Ein neuroradiologischer Gutachter hat festgestellt, dass ihre Lähmung die Folge einer Pockenimpfung im Mai 1948 ist.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat