Amtsgericht

Drogendeal nicht belegbar: Teilfreispruch für jungen Landshuter

Knapp einer Haftstrafe entging ein 26-jähriger Landshuter, der sich vor dem Amtsgericht wegen mehrerer Drogendelikte verantworten musste. In einem wichtigen Punkt erfolgte ein Freispruch.


150 Gramm Marihuana hatte die Polizei in seinem Apartment sichergestellt. Dass er allerdings der Dealer gewesen war, der einem 28-Jährigen 400 Gramm verkauft hatte, konnte vor Gericht nicht nachgewiesen werden.

150 Gramm Marihuana hatte die Polizei in seinem Apartment sichergestellt. Dass er allerdings der Dealer gewesen war, der einem 28-Jährigen 400 Gramm verkauft hatte, konnte vor Gericht nicht nachgewiesen werden.

Die Beweislage schien eindeutig: Der Angeklagte hört auf den gleichen Vornamen wie der Dealer, bei dem ein 28-jähriger Landshuter im Herbst 2022 knapp 400 Gramm Marihuana gekauft hatte. Zudem bewohnten Angeklagter und Dealer offenbar zur gleichen Zeit Appartements in derselben Studentenwohnanlage. Weil der 28-Jährige den Angeklagten am Mittwoch vor dem Amtsgericht aber nicht als den Mann wiedererkannt hat, der ihm die Drogen verkauft hat, erfolgte der Freispruch.

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