Umweltsenat: Auf Fällungen kann nicht immer verzichtet werden

Bäume und Bannwälder


Der Auwald ist geschützt, auch wenn er nicht mehr unter die Bannwaldverordnung fällt.

Der Auwald ist geschützt, auch wenn er nicht mehr unter die Bannwaldverordnung fällt.

In der letzten Sitzung des Umweltsenats vor den Sommerferien ging es am Mittwoch unter anderem um schützenswerte Bäume in der Stadt. So sind im Freizeit- und Erholungspark Mitterwöhr zahlreiche Eschen vom Eschentriebsterben befallen, sie dürfen aber (vorerst) stehenbleiben. In dem naturnahen Auwald seien seit Jahren lediglich "kosmetische" Maßnahmen an den Bäumen vorgenommen worden, sagte Hans Ritthaler, Fachbereichsleiter Naturschutz. Der Baumbestand solle sich dort weiterhin weitgehend unbeeinflusst entwickeln können.

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