Toxische Beziehung

42-Jähriger wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt


Noch ist das vor dem Amtsgericht gefällte Urteil gegen den Angeklagten nicht rechtskräftig.

Noch ist das vor dem Amtsgericht gefällte Urteil gegen den Angeklagten nicht rechtskräftig.

Ein 42-Jähriger aus dem Landkreis ist am Dienstag vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 65 Euro - insgesamt 5.850 Euro - verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Fokus der Anklage standen zwei Tatkomplexe zu verschiedenen Zeiten mit teils widersprüchlichen Geschehnissen, was es für Richter Michael Piringer schwierig machte, ein Urteil zu fällen.

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