Drogenhandel

35-Jähriger muss für knapp zweieinhalb Jahre ins Gefängnis


Ob der Urteilsspruch Bestand haben wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt in den Sternen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Ob der Urteilsspruch Bestand haben wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt in den Sternen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Zwei anonyme Schreiben an die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Landshut im Juni vergangenen Jahres haben eine ganze Kette polizeilicher Ermittlungen in Gang gesetzt, die mit einem ersten Urteilsspruch im Rahmen einer Schöffenverhandlung vor dem Landauer Amtsgericht am Dienstag ihren Abschluss gefunden hat - vorläufig, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Richter Michael Piringer hat den 35-jährigen Angeklagten aus Dingolfing wegen Unerlaubten Handltreibens mit Betäubngsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt - ohne Bewährung.

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