"Nochmal Glück gehabt"

Schwerer Diebstahl: Bewährung für 27-jährigen Dingolfinger


Im Rausch hatte der Angeklagte "passiven Widerstand" gegen seine Festnahme geleistet.

Im Rausch hatte der Angeklagte "passiven Widerstand" gegen seine Festnahme geleistet.

Ein wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagter Mann aus Dingolfing hat am Dienstag vom Amtsgericht eine letzte Chance bekommen. "Da haben Sie nochmal Glück gehabt, nach Aktenlage wollte ich keine Bewährung geben", sagte Richter Michael Piringer in seiner Urteilsbegründung. Das Verhalten des Angeklagten in der Hauptverhandlung und vor allem die Zeugenaussage eines Polizeibeamten führten aber dazu, dass die Haftstrafe des 27-Jährigen doch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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