IS-Symbol auf Instagram

29-jähiger Dingolfinger erhält Geldstrafe


Die Unwissenheit des Angeklagten ließ das Gericht nicht als Grund für den geforderten Freispruch gelten.

Die Unwissenheit des Angeklagten ließ das Gericht nicht als Grund für den geforderten Freispruch gelten.

Sein Mandant habe nicht gewusst, was das Symbol bedeutete, das er 2017 auf Instagram veröffentlicht hatte, sagte der Verteidiger eines 29-jährigen Dingolfingers am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Amtsgericht - und es sei nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, ihm eine bestimmte Gesinnung zu unterstellen. Dennoch sprach Richter Michael Piringer den Angeklagten einer Zuwiderhandlung gegen Verbote nach Vereinsgesetz schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 40 Euro.

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