Kontrolle der Bundespolizei

Waffen und Sprengstoff über Further Grenze gebracht


Weil den Waffen die Kennzeichnung fehlt, verstoßen sie gegen das Waffengesetz. Das hat Konsequenzen für die Besitzer.

Weil den Waffen die Kennzeichnung fehlt, verstoßen sie gegen das Waffengesetz. Das hat Konsequenzen für die Besitzer.

Von Redaktion Furth im Wald

Verstöße gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz hat die Bundespolizei am Osterwochenende an der Grenze festgestellt. Die Grenzschützer fischten mehrere mutmaßliche Täter ab, die sie deshalb anzeigten.

Am Sonntagabend haben Bundespolizisten am Grenzübergang Furth im Wald ein Auto mit deutscher Zulassung kontrolliert. Auf Befragung gaben die drei Fahrzeuginsassen an, mehrere Tage in Tschechien beim "Paintball-Spiel" gewesen zu sein. Die Beamten überprüften das im Kofferraum liegende Equipment. Auf den Waffen war keine Kennzeichnung durch den Hersteller vorhanden. Den deshalb erforderlichen Waffenschein für das Führen der Waffen konnte aber keiner der drei Männer vorlegen. Die Beamten stellten die Waffen sicher. Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt in allen drei Fällen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Beim 35-jährigen Fahrer entdeckten die Beamten zudem ein Einhandmesser und stellten es sicher. Da das Führen dieser Waffe in der Öffentlichkeit verboten ist, zeigten die Beamten den Mann wegen eines weiteren Verstoßes gegen das Waffengesetz an.

Im Rucksack des 36-jährigen Beifahrers fanden die Beamten eine geringe Menge Cannabis. Der Mann konnte zwar einen Patientenausweis und ein Rezept für medizinisches Cannabis vorlegen, allerdings waren an dem Rezept die eingetragenen Daten nachträglich mittels Handschrift verändert worden. Die Bundespolizisten leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie der Einfuhr und des Besitzes von Betäubungsmitteln ein. Ebenso im Rucksack befand sich ein Bowiemesser. Auch diese Waffe darf in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Die Beamten ermitteln auch gegen den 36-Jährigen wegen eines weiteren Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Der 33-jährige Mitfahrer konnte bei der Einreise lediglich einen deutschen Führerschein vorlegen. Die Beamten zeigten ihn zusätzlich wegen Nichtmitführens eines Passes an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestatteten die Bundespolizisten allen drei Männern die Weiterreise.

Schon am frühen Samstagabend hatten Bundespolizisten am Grenzübergang Furth im Wald einen 25-Jährigen mit rund 700 Gramm illegaler Pyrotechnik erwischt. Eigenen Angaben zufolge hatte der Syrer die Böller zuvor in Tschechien gekauft. Die Beamten stellten die Feuerwerkskörper sicher. Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und der Gefahrgutverordnung. Da der in Deutschland wohnhafte Syrer beim Grenzübertritt keinen gültigen Reisepass mit sich führte, zeigten die Beamten ihn zusätzlich wegen unerlaubter Einreise an.

Einige Stunden zuvor hatten Bundespolizisten in einem grenzüberschreitenden Zug aus Prag einen syrischen Migranten erwischt. Der 24-Jährige konnte keinerlei gültige Grenzübertrittsdokumente vorlegen. Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt wegen versuchter, unerlaubter Einreise. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiesen die Beamten den Mann zurück nach Tschechien.