Amtsgericht Cham

Wer gegen Maskenpflicht verstößt, muss zahlen


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Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ist ein Bußgeld fällig. In der Regel sind das 250 Euro.

Wer in Coronazeiten von der Maskenpflicht befreit sein will, braucht ein ärztliches Attest. Das ist Fakt. Wird er ohne Maske etwa beim Einkaufen erwischt, verhängt das Landratsamt eine Geldstrafe wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz. Wer dagegen vorgehen will, legt Einspruch ein. Dann landet die Sache vor Gericht. Mit zwei solchen, ganz speziellen Fällen hatte sich Richterin Birgit Fischer am Dienstag zu beschäftigen.

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