Amtsgericht Cham
Wer gegen Maskenpflicht verstößt, muss zahlen
6. April 2021, 16:40 Uhr aktualisiert am 6. April 2021, 17:39 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Wer in Coronazeiten von der Maskenpflicht befreit sein will, braucht ein ärztliches Attest. Das ist Fakt. Wird er ohne Maske etwa beim Einkaufen erwischt, verhängt das Landratsamt eine Geldstrafe wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz. Wer dagegen vorgehen will, legt Einspruch ein. Dann landet die Sache vor Gericht. Mit zwei solchen, ganz speziellen Fällen hatte sich Richterin Birgit Fischer am Dienstag zu beschäftigen.
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