Amtsgericht Cham
1.500 Euro für unrichtiges Maskenattest
8. Mai 2022, 14:21 Uhr aktualisiert am 8. Mai 2022, 14:21 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Eigentlich sind die Fälle, in denen ein Arztehepaar aus einem Nachbarlandkreis Atteste zur Befreiung von der Masken- und Impfpflicht ausgestellt hat, aus Sicht der Justiz eine "gmahte Wies". Demnach haben sich alle, die solche Bescheinigungen für sich oder ihre Angehörigen ausstellen ließen, des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse beziehungsweise der Anstiftung zu diesem Straftatbestand schuldig gemacht.
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