Mahnung des Standortältesten

Standortübungsplatz für Unberechtigte gesperrt

Es besteht die Gefahr für von Unfällen


Wer den Standortübungsplatz widerrechtlich betritt, für den besteht die Gefahr von Verletzung, mahnt die Bundeswehr.

Wer den Standortübungsplatz widerrechtlich betritt, für den besteht die Gefahr von Verletzung, mahnt die Bundeswehr.

Von Redaktion Cham

Der Standortälteste Cham weist darauf hin, dass ohne Zutrittsberechtigung das Betreten des Standortübungsplatzes Cham verboten ist. Der Standortübungsplatz Cham ist als militärischer Sicherheitsbereich ausgewiesen. Das Betretungsverbot wird eindeutig durch die Warntafeln angezeigt, die an den Grenzen des Standortübungsplatzes aufgestellt sind. Die Verbote sind ausdrücklich zum Schutze der Bevölkerung und der übenden Soldaten und zur Vermeidung von Unfällen erlassen. Trotz des Betretungsverbotes werden immer wieder Privatfahrzeuge und Spaziergänger widerrechtlich auf dem Standortübungsplatz angetroffen. Für dieses widerrechtlich Verhalten muss mit einer Anzeige gerechnet werden.

Für die Spaziergänger besteht durch die übenden Soldaten eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr. Diese bringen sich damit selbstverschuldet in Gefahr an Leib und Leben. Der Standortübungsplatz wird ständig zur militärischen Ausbildung genutzt. Dabei wird sowohl Übungsmunition, Manövermunition als auch pyrotechnische Munition eingestzt. Durch militärischen Fahrzeugverkehr, Stellungssysteme und andere Ausbildungseinrichtungen sind zusätzlich weitere Gefahren auf dem Standortübungsplatz vorhanden.

Auch durch den auf dem Platz ausgeübten Forstbetrieb entsteht eine erhebliche Gefährdung, gerade für Jogger, Radfahrer und Reiter, die trotz des Betretungsverbotes auf dem Standortübungsplatz ihrem Sport nachgehen. Des Weiteren wird davor gewarnt, Fundgegenstände oder Geräte zu berühren, aufzunehmen oder zu entwenden. Es besteht Lebensgefahr bei Munition oder Munitionsteilen.