Schüsse ungerechtfertigt

Rodinger Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Chamer Schöffengericht bewertet die vier Schüsse auf einen flüchtigen Quadfahrer als weder notwendig noch angemessen. Der Angeklagte kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.


Am Chamer Amtsgericht ist ein Polizeibeamter am Freitag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er vier Mal auf die Reifen eines flüchtigen Quadfahrers geschossen hat, obwohl es dafür keinen rechtfertigenden Grund gab.

Am Chamer Amtsgericht ist ein Polizeibeamter am Freitag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er vier Mal auf die Reifen eines flüchtigen Quadfahrers geschossen hat, obwohl es dafür keinen rechtfertigenden Grund gab.

Von Redaktion Cham

Vier Schüsse, die ein Polizeibeamter am Vatertag 2022 im Stadtgebiet von Roding auf das Quad eines vor der Kontrolle fliehenden Landwirts abgefeuert hat, waren nicht erforderlich und damit auch nicht angemessen. Das Schöffengericht Cham verurteilt den 36-Jährigen deshalb am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Noch gravierender für den Beamten sind aber wohl die dienstrechtlichen Konsequenzen. Sollte das Urteil rechtskräftig, also bei einer möglichen Berufung bestätigt werden, droht dem Beamten die Entfernung aus dem Dienst.

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2 Kommentare:


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Dieter F.

am 14.04.2024 um 19:55

Der Polizist hat es stark übertrieben und eine absolut faire Verurteilung bekommen. Diese Art des Auftretens schaffen sie nicht gegen Clans und sonstige Gefährder in Deutschland, aber gegen einen betrunkenen Quadfahrer. Verhältnismäßigkeit ist bei diesem Vorfall nicht zu finden.



Petra F.

am 12.04.2024 um 18:23

Alle Aufrichtigen stehen hinter dem Polizisten.



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