Amtsgericht Cham

Kinderporno am Handy wird richtig teuer


Ungewollt in den Besitz von kinderpornographischem Material war ein 24-jähriger Mann gekomen.

Ungewollt in den Besitz von kinderpornografischem Material war ein 24-jähriger Mann gekommen.

Die sogenannten sozialen Medien haben ihre Tücken. Das hat dieser Tage ein 24-jähriger Maschinenführer vor dem Chamer Amtsgericht leidvoll erfahren müssen. Der bis dato völlig unbescholtene junge Mann muss 2.750 Euro Geldstrafe zahlen, weil die Polizei auf seinem Handy kinderpornografische Inhalte fand. Die hatte er zwar nicht selbst irgendwo heruntergeladen, doch seine Pflicht wäre es gewesen, sie von seinem Smartphone zu entfernen. Bei mehr als 240.000 Fotos ein zeitaufwändiges Unterfangen, das sich aber mit einer neuen SIM-Karte hätte abkürzen lassen.

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