"Frauenverachtende Grundhaltung"

Jugendstrafkammer verurteilte 20-jährigen zu Jugendstrafe


Vier Jahre muss ein 20-Jähriger für seine Taten ins Gefängnis.

Vier Jahre muss ein 20-Jähriger für seine Taten ins Gefängnis.

Vier Jahre Jugendstrafe: Dazu verurteilte die Jugendstrafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richterin Elke Escher einen 20-jährigen Kfz-Mechatroniker am Donnerstag.

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