Amtsgericht Cham

Für einen Drogenhandel fehlen die Beweise

Heroin, bestellt aus dem Darknet, wird im Postzentrum abgefangen. Ist der Adressat auch der Besteller? Vor Gericht reichen die Beweise nicht aus. Es kommt zum Freispruch.


Der Angeklagte verfolgt vor dem Chamer Amtsgericht eine besondere Strategie: Er schweigt zu den Vorwürfen.

Der Angeklagte verfolgt vor dem Chamer Amtsgericht eine besondere Strategie: Er schweigt zu den Vorwürfen.

Rechtsprechung ist oft ein mühseliges Geschäft. Vor allem, wenn der Angeklagte schweigt und der Nachweis der Tat recht kompliziert ist. Wie im Fall eines 42 Jahre alten Geschäftsführers aus dem Landkreis Cham, der insgesamt drei Mal Heroin bestellt haben soll, um damit Handel zu treiben. Für den Staatsanwalt endete dieser Prozess letztlich wie das Hornberger Schießen, denn er musste Freispruch beantragen.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat