Amtsgericht Cham
Für einen Drogenhandel fehlen die Beweise
16. Februar 2024, 16:40 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Rechtsprechung ist oft ein mühseliges Geschäft. Vor allem, wenn der Angeklagte schweigt und der Nachweis der Tat recht kompliziert ist. Wie im Fall eines 42 Jahre alten Geschäftsführers aus dem Landkreis Cham, der insgesamt drei Mal Heroin bestellt haben soll, um damit Handel zu treiben. Für den Staatsanwalt endete dieser Prozess letztlich wie das Hornberger Schießen, denn er musste Freispruch beantragen.
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