Amtsgericht Cham

Diesen Strafbefehl hätte es nie geben dürfen


Ein Vermieter soll seine potenzielle Mieterin über den Tisch gezogen haben. Doch der Mann legte Einspruch gegen die Geldstrafe ein - zurecht.

Ein Vermieter soll seine potenzielle Mieterin über den Tisch gezogen haben. Doch der Mann legte Einspruch gegen die Geldstrafe ein - zurecht.

Auch Staatsanwälte und Richter haben schlechte Tage. Wie im Fall eines 34 Jahre alten Ingenieurs, gegen den ein Strafbefehl wegen versuchten Betruges ergangen war. Der Mann sollte bei der Vermietung einer Wohnung die potenzielle Mieterin über den Tisch gezogen haben.

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