Neue Gültigkeit

Änderungen bei Impf- und Genesenennachweis


Covid-Impfnachweis auf dem Smartphone mit.

Covid-Impfnachweis auf dem Smartphone.

Von Redaktion Cham

Geimpft, geboostert und genesen - und dann? Es stehen Änderungen beim Impf- und Genesenennachweis an. Dr. Bernd Hardmann, Ärztlicher Leiter der Impfzentren im Landkreis Cham, erklärt, was dahinter steckt.

Am 15. Januar hat sich die Gültigkeit der Impfzertifikate bei Johnson&Johnson-Geimpften geändert. Der Impfstoff wurde zwar mit einer einzigen Impfdosis zugelassen, aber bereits seit Oktober 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission vier Wochen später eine zweite Impfung zur Optimierung des Impfschutzes. Diese soll mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt werden.

Den Grund dafür nennt Hardmann: "Nach Johnson&Johnson-Impfungen sind vermehrt Impfdurchbrüche aufgetreten. Diese Impfung allein bietet keinen ausreichenden Impfschutz gegen die aktuellen Corona-Varianten. Die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff bietet einen deutlich verbesserten Schutz gegen schwere Verläufe und Krankenhauseinweisung, auch gegen Omikron." Für einen vollständigen Impfschutz ist daher die Zweitimpfung erforderlich, 14 Tage später ist der vollständige Impfschutz wiederhergestellt.

Ohne Zweitimpfung ist eine einmalige Johnson&Johnson-Impfung nicht mehr für die 2G- beziehungsweise 2G-plus-Zugangsregel ausreichend. Um zusätzlich als geboostert zu gelten, ist die Auffrischungsimpfung drei Monate nach der zweiten Impfung nötig. Der Genesenenstatus gilt für drei Monate.

Ab 1. Februar setzt Deutschland außerdem eine Richtlinie um, auf die sich alle EU-Länder verständigt haben: Bei Personen, die bisher nur ihre Grundimmunisierung abgeschlossen haben, läuft die Gültigkeit ihres Impfzertifikats nach neun Monaten ab. Dies betrifft alle Personen, die vor Mai 2021 ihre reguläre Zweitimpfung oder eine einmalige Impfung nach Genesung erhalten haben. Wurde zusätzlich bereits die Auffrischungsimpfung verabreicht, sind die Impfzertifikate wieder unbegrenzt gültig. Ohne Auffrischung und nach Ablauf der neun Monate ist das Impfzertifikat nicht mehr ausreichend für Bereiche mit 2G-Zugangsregel.

Zudem gilt der Genesenenstatus ab sofort nur noch 90 Tage statt wie bisher sechs Monate. Um anschließend einen vollständigen Impfschutz und den Impfnachweis zu erhalten, genügt eine einzige Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung. Um als geboostert zu gelten, ist eine weitere Impfung nötig.

Info

Fragen zu den geltenden Regelungen für Geimpfte, Geboosterte und Genesene beantwortet die Corona-Hotline unter Telefon 09971/78-500.