Prozess

Luchs gefangen und erschossen

54 Jahre alter Landwirt aus dem Lamer Winkel muss 3 000 Euro zahlen


Der Luchs-Prozess stieß auf großes Zuschauer- und Medieninteresse.

Der Luchs-Prozess stieß auf großes Zuschauer- und Medieninteresse.

Weil er nach Überzeugung des Chamer Amtsrichters Andreas Lecker mindestens einen Luchs in einer Lebendfalle gefangen und erschossen sowie eine illegale Waffe besessen hat, ist ein 54 Jahre alter Land- und Forstwirt aus dem Lamer Winkel am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 3 000 Euro verurteilt worden.

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