Meinung

Paragraf 219a

Noch keine Klarheit

Auch nach dem neuesten Urteil bleibt offen, wo bei Abtreibungen Information aufhört und Werbung beginnt


Die Ärztin Kristina Hänel hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gewonnen und ist dennoch gescheitert. (Archivfoto)

Die Ärztin Kristina Hänel hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gewonnen und ist dennoch gescheitert. (Archivfoto)

Die Ärztin Kristina Hänel hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gewonnen und ist dennoch gescheitert. Sie hatte gehofft, die Richter würden ihr den Weg zum Bundesverfassungsgericht frei machen, damit endgültig über ihren Fall und den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs entschieden wird.

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