Meinung
Paragraf 219a
Noch keine Klarheit
3. Juli 2019, 22:50 Uhr aktualisiert am 3. Juli 2019, 22:50 Uhr
Von
Claus Schöner
Die Ärztin Kristina Hänel hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gewonnen und ist dennoch gescheitert. Sie hatte gehofft, die Richter würden ihr den Weg zum Bundesverfassungsgericht frei machen, damit endgültig über ihren Fall und den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs entschieden wird.
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