Werbeverbot für Abtreibungen

Entwurf zu Paragraf 219a ist durch


Vielen geht die Entschärfung von Paragraf 219a nicht weit genug.

Vielen geht die Entschärfung von Paragraf 219a nicht weit genug.

Was lange währte, wird bald Gesetz. Nach monatelangem Streit hat das Bundeskabinett den Kompromiss zum "Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche" im Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches verabschiedet.

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