Steuervermeidung

Fiat muss zahlen, Starbucks nicht

Gericht der Europäischen Union stützt EU-Kommission nur teilweise


Beim Kaffeekonzern Starbucks konnten die Luxemburger Richter keine illegalen Steuertricks feststellen.

Beim Kaffeekonzern Starbucks konnten die Luxemburger Richter keine illegalen Steuertricks feststellen.

Zwei Verfahren, gleich lautende Vorwürfe - aber unterschiedliche Urteile: Die beiden Richtersprüche, die am Dienstag in Sachen Steuervermeidung in Luxemburg fielen, könnten unterschiedlicher nicht sein. Im einen Fall wehrte sich der italienische Autokonzern Fiat gegen den Vorwurf der EU-Kommission, in den Jahren vor 2015 Steuervorteile des Großherzogtums Luxemburg in Anspruch genommen zu haben. Geforderte Steuerrückzahlung: zwischen 20 und 30 Millionen Euro. Das Gericht der Europäischen Union (EuG), die vorletzte Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), urteilte: schuldig.

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