Abschiebung

Armut ist kein Grund gegen Abschiebung

EuGH stellt klar, was bei einer Rückführung zumutbar ist und was nicht.


Ein geringerer Lebensstandard ist kein Hindernis für Abschiebungen.

Ein geringerer Lebensstandard ist kein Hindernis für Abschiebungen.

Die Bedingungen für Flüchtlinge in Griechenland, Ungarn und Bulgarien gelten als katastrophal. Nach Berichten über geradezu unmenschliche Bedingungen hatte sogar das Bundesinnenministerium ein Einsehen und stellte Abschiebungen in die drei Staaten schon vor längerer Zeit ein. Somit kommen vor allem solche Migranten, die in einem dieser Länder einen Asylantrag gestellt und dann in Deutschland erneut um Schutz gebeten haben, in den Genuss, nicht abgeschoben zu werden. Ist das rechtens?

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