München

Noch kein Urteil im Prozess um tödlichen Raserunfall


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Der Nebenkläger und älterer Bruder des Unfallopfers (l) steht im Gerichtssaal neben seinem Rechtsanwalt Klaus Höchstetter.

Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall hat das Amtsgericht München - anders als geplant - am Freitag noch kein Urteil gesprochen. Weil noch ein Zeuge gehört werden soll, habe das Gericht für den 1. März einen weiteren Prozesstermin angesetzt, sagte ein Justizsprecher.

Ein 26 Jahre alter Student ist wegen eines illegalen Autorennens und fahrlässiger Tötung angeklagt. Sein Beifahrer war nach einem schweren Unfall auf der Autobahn bei München gestorben. Laut Anklage war der gemietete Sportwagen der beiden jungen Männer mit mehr als 300 Kilometern pro Stunde gegen einen Baum geprallt.

Weil das Auto in Flammen aufging, völlig zerstört wurde und der Beifahrer mit seinem Sitz aus dem Wagen geschleudert wurde, ging die Polizei lange davon aus, der getötete junge Mann sei gefahren - und nicht der jetzt Angeklagte.

Der gab vor Gericht an, sich nach wie vor nicht an den Unfall erinnern zu können und entschuldigte sich bei der Familie seines getöteten Freundes. Die wiederum geht davon aus, der junge Mann habe in der Frage, wer das Auto fuhr, gelogen, um sich selbst zu schützen.

Weil bei der Raserei der Beifahrer ums Leben kam und kein unbeteiligter Dritter, wurde die Tat am Amtsgericht verhandelt, das anders als Landgerichte eine Höchststrafe von vier Jahren verhängen kann. Der Strafrahmen für ein illegales Autorennen, das tödlich ausgeht, liegt sonst bei bis zu zehn Jahren, wenn es vor einem Landgericht zum Prozess kommt. Raser sind nach tödlichen Unfällen in der Vergangenheit auch schon wegen Mordes angeklagt worden.