Versuchte Flucht aus Bezirkskrankenhaus

Gericht bestätigt Gefährlichkeit zweier BKH-Patienten


Nach dem Urteil: F. (links) steht erleichtert auf, L. (rechts) berät sich mit seinem Verteidiger.

Nach dem Urteil: F. (links) steht erleichtert auf, L. (rechts) berät sich mit seinem Verteidiger.

An drei langen Verhandlungstagen hat die siebte Strafkammer am Landgericht Regensburg mit mehr als 20 Zeugen und Sachverständigen versucht aufzuarbeiten, was am 3. Februar 2018 im Bezirkskrankenhaus Straubing geschehen war. Der Vorwurf gegen zwei Patienten: Fluchtversuch. Strittig war am dritten Verhandlungstag eigentlich nur noch, ob gegen einen der beiden eine weitere Maßregel ausgesprochen werden sollte - und da fiel ein ganz anderer Vorfall ins Gewicht.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat