Verwaltungsgericht Bayreuth

Einziehung von Vermögen des Freien Netz Süd "rechtmäßig"


Vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth haben ehemalige Funktionäre des "Freien Netz Süd" einen Rückschlag hinnehmen müssen. (Symbolbild)

Vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth haben ehemalige Funktionäre des "Freien Netz Süd" einen Rückschlag hinnehmen müssen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat es nun bestätigt: Die Einziehung von Vermögen im Zusammenhang mit der verbotenen neonazistischen Vereinigung "Freies Netz Süd" war rechtmäßig. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigte sich über diese Entscheidung zufrieden und wird in einer Pressemitteilung des Innenministeriums mit folgenden Worten zitiert: "Wir gehen weiterhin konsequent gegen jede Form von Extremismus vor."

"Ich begrüße dieses Urteil außerordentlich. Es stärkt uns im Kampf gegen den Rechtsextremismus und bestätigt unsere Linie: Wir werden weiterhin konsequent gegen jede Form von Extremismus vorgehen." Das sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth, dass die Einziehung von Vermögen im Zusammenhang mit der verbotenen neonazistischen Vereinigung "Freies Netz Süd" (FNS) für rechtmäßig erklärt hat und beide Klagen des FNS-Aktivisten Tony Gentsch sowie seiner Mutter abgewiesen hat. "Das Ergebnis in diesem Fall zeigt klar und deutlich, dass unser entschlossenes Handeln gegen Rechtsextremismus durch das Verbot des ‚Freien Netzes Süd' und die damit verbundene Einziehung absolut richtig war."

Am 23. Juli 2014 wurde das FNS vom Bayerischen Innenministerium verboten. Zugleich wurde das Grundstück "Oberprex 47", das die FNS-Aktivisten zum "Nationalen Zentrum Hochfranken" erklärt hatten und für Szene-Veranstaltungen nutzten, beschlagnahmt und eingezogen. Das dortige Anwesen, Wohnung und Wirtschaftsgebäude, stand im Eigentum der Mutter des FNS-Aktivisten Tony Gentsch. Darüber hinaus wurden Gegenstände des Versandhandels "Final Resistance", der von Gentsch zusammen mit dem weiteren FNS-Aktivisten Matthias Fischer betriebenen wurde, entzogen. Über diesen Handel wurde laut Angaben des Ministeriums unter anderem Propagandamaterial des FNS vertrieben. Die FNS-Vereinigung hatte die aggressiv-kämpferischen verfassungsfeindlichen Bestrebungen der 2004 verbotenen "Fränkischen Aktionsfront" weiter verfolgt.