Gesellschaft

Gericht bestätigt Verbot von Tanzprotest


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Eine Disco-Kugel dreht sich in einem Club im Hamburger Schanzenviertel.

Von dpa

Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat das Verbot von Protestfeiern gegen das Tanzverbot in Nürnberg vorläufig bestätigt. Das Ordnungsamt hatte sich geweigert, dem religionskritischen Bund für Geistesfreiheit (bfg) Sondergenehmigungen für Tanzveranstaltungen in der Nacht zum Karfreitag auszustellen, dagegen ging der bfg mit einem Eilantrag vor, den das Gericht nun ablehnte.

Die Antragstellerin habe "nicht glaubhaft gemacht, in ihren Grundrechten der Versammlungsfreiheit und der Bekenntnisfreiheit verletzt zu sein", hieß es in der Begründung der Entscheidung, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Insbesondere sei nicht in ausreichendem Maß dargelegt worden, dass der Weltanschauungsgedanke, der für eine Berufung auf die grundgesetzliche Bekenntnisfreiheit notwendig ist, im Vordergrund stehe.

Außerdem spreche die erhebliche Anzahl von Clubs, in denen die Veranstaltung stattfinden solle, für eine Verletzung des Grundsatzes, dass keine öffentlichen Veranstaltungen am Gründonnerstag und Karfreitag stattfinden sollen, entschied das Gericht. "Durch die Vielzahl der begehrten Ausnahmen werde der Zweck des Feiertagsschutzes, den auch das Bundesverfassungsgericht als legitim anerkannt hat, ausgehöhlt", erklärte der Gerichtssprecher weiter. Die Entscheidung war zunächst nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

Die Stadt Nürnberg hatte die geplanten Protest-Feiern gegen das Tanzverbot am Karfreitag und anderen sogenannten Stillen Tagen mit der Begründung verboten, die Anträge seien zu pauschal gewesen.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seien "an Karfreitag und allen anderen acht "Stillen Tagen" Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber christlichen Glaubensbekenntnissen sind", hatte dagegen Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München, betont. "Das trifft auf die Veranstaltungen und Partys des bfg München zu."

Auch in München und Regensburg hat der Bund für Geistesfreiheit zu Protestakionen aufgerufen - zu einer "Clubrevolution" gegen das Tanzverbot an Feiertagen. Dort wurden die Veranstaltungen nach Angaben von Assunata Tammelleo genehmigt. Auf dem Münchner Königsplatz sollte es außerdem am Donnerstagnachmittag eine Demo gegen das Tanzverbot an den "Stillen Tagen" und für die Trennung von Kirche und Staat geben. Das Motto: "Holy Shit - Let us dance!"


Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

1 Kommentare:


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Frank H.

am 30.03.2024 um 11:30

Solche Verbote aus Unwissenheit oder auch Respektlosigkeit zu übertreten wäre aus meiner Sicht noch hinnehmbar. Übertretungen mit den Zweck andere Menschen zu ärgern und verletzen würde ich eigentlich strenger ahnden, weil sie viel verwerflicher sind und niedrige Beweggründe zeigen. Nach dem Bericht sieht das Bundesverfassungsgericht es anders herum - kann das wahr sein ? Nehmen wir an junge Leute ziehen ausgelassen, leicht bekleidet und fröhlich feiernd durch Berlin Neukölln, ohne den Ramadan zu beachten. Naja, kann passieren. Wäre es nicht viel schlimmer dasselbe gezielt zu tun, um die Muslime zu ärgern und ihren Glauben mit den Füssen zu treten ? Wobei die böswillig Feiernden das in der Nähe der Al-Nur Moschee wohl schnell merken würden.



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