Mit strengem Gesetz

Bayerns Grüne wollen das Wasser besser schützen


Ein Schild mit der Aufschrift Wasserschutzgebiet steht an der B465.

Ein Schild mit der Aufschrift Wasserschutzgebiet steht an der B465.

Von dpa

Sinkende Pegel, verunreinigtes Grundwasser, mehr Dürren: Der Freistaat braucht nach Zeiten des Überflusses einen anderen Umgang mit dem kostbarsten Lebensmittel. Die Grünen ziehen rote Linien.

Mehr Schutzgebiete, strengere Auflagen zur Nutzung, Einführung eines Entnahmegelds und eines Katasters: Zum Schutz der immer knapper werdenden Ressource Trinkwasser planen die Grünen im bayerischen Landtag ein bayerisches Wassersicherungsgesetz. "Der Schutz unseres Wassers hat oberste Priorität. Wir wollen unser Wasser absichern vor der Ausbeutung durch Konzerne, vor Verschmutzung und Verschwendung und vor einer Staatsregierung, die noch immer nicht verstanden hat, wie wichtig es gerade in Zeiten des Klimawandels ist, unser Lebenselixier Wasser zu sichern", sagte Fraktionschef Ludwig Hartmann der Deutschen Presse-Agentur in München. Das Gesetz werde bis spätestens Pfingsten in den Landtag eingebracht.

Nach Hartmanns Worten ist das Wassersicherungsgesetz ein Novum in Deutschland und bilde einen Überbau zu bestehenden Gesetzen. "Wir verbessern mit dem Wassersicherungsgesetz mehrere Landesgesetze und stellen die Sicherung unseres Trinkwassers über alles." Die Menschen im Land seien zu Recht besorgt. "Dürren und Wassermangel sind in einigen Landesteilen längst keine Ausnahme mehr."

CSU und Freie Wähler warf Hartmann vor, die Interessen von Konzernen über die Trinkwasserversorgung der Menschen in Bayern zu stellen. Er verwies in dem Kontext auf die jüngst erst nach einem öffentlichen Protest gestoppten Pläne der beiden Regierungsfraktionen, die Schutzvorschriften über eine Novelle des Landesentwicklungsprogramms (LEP) für Grundwasser aufzuweichen. Dagegen würden von der Regierung keine echten Lösungsvorschläge zum Schutz des Wassers kommen. "Überdimensionierte Wasserleitungen durch ganz Bayern lösen nichts. Sie verlagern die Problematik des Wassermangels nur", sagte Hartmann.

Das Wassersicherungsgesetz umfasst mehrere Eckpunkte:

  • Tiefengrundwasser: Neue Tiefenwassernutzung sollen verboten werden. Einzige Ausnahme: die öffentliche Versorgung. Eine Beimischung von Tiefengrundwasser sei nur in Sonderfällen gestattet, bei aktuell etwa im bayerischen Chemiedreieck schon jetzt der Fall. "Aber es soll die Ausnahme bleiben und entbindet die Staatsregierung nicht von der Pflicht, alle notwendigen Maßnahmen für eine Sanierung der oberflächennahen Grundwasserkörper in Gang zu setzen."
  • Wasserschutzgebiete: Bis 2030 sollen zwölf Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden. Dieses Ziel sei im Gesetz fest verankert. "Wir haben in Bayern aktuell nur auf fünf Prozent der Landesfläche Wasserschutzgebiete. Das ist zu wenig." Andere Länder wie Hessen oder Baden-Württemberg bis zu 20 Prozent ihrer Landesfläche für den Schutz des Wassers ausgewiesen. Die Ausweisung der Gebiete solle durch die Bezirksregierungen erfolgen.
  • Wasserentnahmeentgelt: Pumpt eine Firma oberflächennahes Grundwasser ab, soll dies acht Cent pro Kubikmeter kosten. Nützt ein Unternehmen das noch wertvollere Tiefenwasser, soll es künftig einen Euro pro Kubikmeter Wasser bezahlen. Die Einnahmen können dann in die Sanierung der Grundwasserkörper investiert werden. In 13 von 16 Bundesländern sei ein Wassercent gängige Praxis: "Kommerzielle Nutzer werden so zum Sparen angehalten." Aktuell würden sich große Konzerne den kostenlosen Zugang zum bayerischen Grundwasser verschaffen. Die Staatsregierung habe zwar wiederholt einen Wassercent angekündigt, ob der komme, sei aber alles andere als sicher.
  • Wasserentnahmekanister: Aktuell gibt es im Freistaat kein zentrales Register, das aufzeigt, wer wo wieviel Wasser aus dem Boden pumpt. "Es geht zu wie im Wilden Westen. Wir wissen schlicht und einfach nicht, wie viel Grundwasser in Bayern eigentlich abgepumpt wird. Ohne Überblick keine Überprüfung kein Schutz. Wir wollen wissen, wofür und von wem unser wertvollstes Allgemeingut genutzt wird", so Hartmann.
  • Dezentrale Wasserversorgung: Der Erhalt der ortsnahen Trinkwasserversorgung wird als Pflicht zur Daseinsvorsorge ins Landesplanungsgesetz aufgenommen. Hartmann: "Dass wir in Bayern die Menschen über regionale Brunnen mit Trinkwasser versorgen können, ist ein hohes Gut. Das gilt es zu bewahren." Durch eine Fülle an Brunnen werde das Land resilienter, wenn Wasser mancherorts knapp werde.