Straubing-Bogen

Geiselhöringer Wahlskandal: Keine Beschränkung der Kreistagswahl


Archivfoto: Simon Schaaf

Archivfoto: Simon Schaaf

Von Uschi Ach

Keine Beschränkung der Kreistagswahl - dies ist die deutliche Antwort des Innenministeriums auf die Resolution des Kreistages, die Nachwahl des Kreistags auf Geiselhöring zu beschränken. Bei einer Änderung der Kandidatenliste ist es somit nicht möglich, dass nur in einem eingeschränkten Wahlbezirk nachgewählt wird. Es könnte allerdings sein, dass der besagte Artikel 52, Absatz 2, Satz 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes für die Zukunft "kritisch hinterfragt" wird.

Die Ungültigerklärungen der Stadtrats- und Bürgermeisterwahlen wurden letzte Woche bestandskräftig, sodass derzeit nur noch die Frist zur Klageerhebung gegen die Ungültigerklärung der Kreistagswahl läuft. Diese Frist endet am Dienstag um 24 Uhr. Sollte bis dahin keine Klage am Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht werden, erhält auch die Ungültigerklärung der Kreistagswahl Bestandskraft.

Laut Landkreiswahlleiterin Birgit Fischer-Rentel ist beabsichtigt, die Nachwahl der Kreistagswahl gemeinsam mit den Bürgermeister- und Stadtratswahlen in Geiselhöring abzuhalten. Als möglicher Termin steht der 1. Februar im Raum.