Landgericht Landshut

29-Jährige attackiert Bekannten vor Obdachlosenheim mit Cuttermesser


Mit einem Cuttermesser soll die Angeklagte dem Geschädigten eine Schnittwunde am Brustkorb zugefügt haben. (Symbolbild)

Mit einem Cuttermesser soll die Angeklagte dem Geschädigten eine Schnittwunde am Brustkorb zugefügt haben. (Symbolbild)

Das meiste ist verschwommen." Seine Mandantin geht aber davon aus, "dass das, was in der Anklageschrift steht, sich auch so zugetragen hat", erklärte Verteidiger Markus Ott am Dienstag vor dem Landgericht. "Das tut mir auch leid", ergänzte die 29-jährige Landshuterin selbst. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat sie am 3. Januar 2023 kurz nach Mitternacht einen Bekannten auf dem Gehweg vor der Obdachlosenunterkunft an der Bauhofstraße niedergestochen. Auf der Dienststelle in der Neustadt biss die 29-Jährige zudem einem Polizisten in die Hand. Strafrechtlich gesehen sind damit eine gefährliche Körperverletzung sowie Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte mit Körperverletzung verwirklicht. Eine Bestrafung spielt vor der sechsten Strafkammer jedoch keine Rolle: Die Landshuterin soll im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben.

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