Landkreis Landshut

Auf Speisekammer der Vögel geachtet

Artenschutzgutachten bewahrt Nahrungsquelle von Brutvögeln im Baugebiet „Roßberg“


Die arten- und insektenreichen Bereiche im Baugebiet ?Roßberg? werden nicht bebaut. Durch die Ökofläche wird auch keine Verbindu

Die arten- und insektenreichen Bereiche im Baugebiet "Roßberg" werden nicht bebaut. Durch die Ökofläche wird auch keine Verbindungsstraße gebaut.

Adlkofen. Am östlichen Siedlungsrand von Adlkofen soll mit dem Baugebiet "Roßberg" eine neue Wohnbebauung realisiert werden. Nach Hinweisen von Naturschützern, die auf besondere Vogelarten in dem geplanten Baugebiet aufmerksam machten, wurde ein artenschutzrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Auf dessen Grundlage stimmte der Gemeinderat mehrheitlich darüber ab, den ursprünglichen Bebauungsplan anzupassen. Ein Drittel der Bebauung fällt nun weg und wird dafür als Ökofläche aufgewertet.

Das Areal, auf dem das künftige Baugebiet "Roßberg" entstehen soll, ist mit seinen 3,4 Hektar bereits vor 26 Jahren von der Gemeinde gekauft worden. Damals schon unter der Prämisse, den Grund auch als Baugebiet auszuweisen. Noch zu D-Mark-Zeiten wurden dafür zwei Millionen Mark fremdfinanziert. Der Grund ließ sich aber zu dieser Zeit noch nicht in ein Baurecht ummünzen, da die Entwicklung der Gemeinde vor fast drei Jahrzehnten aus städtebaulicher Sicht ein Baugebiet an dieser Stelle nicht rechtfertigte.

Das Landratsamt legte fest, so Bürgermeisterin Rosa-Maria Maurer, dass ein Bebauungsplan in der Form erst aufgestellt werden könne, wenn es die Entwicklung der Gemeinde fordere. Die Fläche sei bislang brach gelegen, erklärte Maurer: "Mit den Jahren hat die Gemeinde die Entwicklung dorthin betrieben und jetzt sind wir angekommen." Mit dem Wiederaufleben der Planungen um das Baugebiet haben sich nun Naturschützer zu Wort gemeldet, die in diesem Bereich besondere Vogelarten ausfindig gemacht hatten. Deswegen legte die Untere Naturschutzbehörde fest, dass eine artenschutzrechtliche Untersuchung eingeleitet werden müsse, um das bereits 2016 eingeleitete Bauleitplanverfahren weiter auf den Weg bringen zu können.

Wachtelkönig ließ sich nicht blicken

In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Jonathan Kiefer von der Gesellschaft für Landschaftsarchitektur Schober seinen Bericht über die artenschutzrechtlich relevante Fauna in dem Baugebiet vor. Fakt sei, so Kiefer, dass der seltene Wachtelkönig dort nicht - wie angenommen - gefunden wurde, dafür aber andere besondere Brutvögel. Kiefer erläuterte, dass im Zeitraum von Februar bis August beobachtet werden konnte, wie die Goldammer und der Neuntöter, die aus dem Umfeld des Roßberges kommen, auf dem Gebiet ihre Nahrung suchen.

Weniger Bebauung - dafür mehr Ökofläche

In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde musste deshalb nach Möglichkeiten gesucht werden, wie man dem Naturschutz gerecht werde, und trotzdem eine Bebauung möglich werden kann, erläuterte Kiefer. Der Gutachter schlug deshalb vor, den "unteren Bereich" des Baugebietes von Wohnbebauung freizuhalten.

Etwa ein Drittel (1,2 Hektar) soll demnach dem Naturschutz zugutekommen. Der Rest dürfe bebaut werden, allerdings unter der Prämisse, so Kiefer, dass dieses Gebiet als Ökofläche mit bestimmten Pflanzen und Bäumen aufgewertet werde und auch von der Gemeinde im Rahmen der vorgeschriebenen Ausgleichsregelung als solches gepflegt werden muss. Daneben wurde im angepassten Bebauungsplan eine zusätzliche Ausgleichsfläche geschaffen. Im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen werde man auch auf eine separate Erschließungsstraße verzichten, um so der Natur mehr Raum geben zu können.

Die Vögel hätten dann nach wie vor ausreichend Möglichkeiten, dort ihre Insekten zu fangen, erklärte Kiefer. Mit einer Bebauung in dieser Form, ergänzte er, könne auch die Untere Naturschutzbehörde leben.

Maurer fügte hinzu, dass auch der (seit eh und je genutzte) Schlittenberg vor Ort erhalten werden kann, auch wenn der Bereich als Ökofläche aufgewertet werde.

Der Gemeinderat billigte mit 9:4 Stimmen den städtebaulichen Entwurf. In einer der nächsten Sitzungen soll die Behandlung der Stellungnahmen aus frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Billigung einer Bebauungsplanerfassung erfolgen.