Gericht entscheidet vorerst zu Gunsten der BI

Roßberg: Etappensieg für Bürgerbegehren

Gemeinderat soll über weiteres Vorgehen beraten


Im Anschluss an das aktuelle Baugebiet sollte das Baugebiet Roßberg entstehen. Die Bürgerinitiative "Roßberg muss leben" will aber, dass die Zahl der Parzellen verkleinert wird und vor allem der Bereich um das Gehöft Roßberg 1 (im Bild links unten) Grundstücke freigehalten werden. Die Gemeinde hatte das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Das Verwaltungsgericht schätzt die Sachlage anders ein.

Im Anschluss an das aktuelle Baugebiet sollte das Baugebiet Roßberg entstehen. Die Bürgerinitiative "Roßberg muss leben" will aber, dass die Zahl der Parzellen verkleinert wird und vor allem der Bereich um das Gehöft Roßberg 1 (im Bild links unten) Grundstücke freigehalten werden. Die Gemeinde hatte das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Das Verwaltungsgericht schätzt die Sachlage anders ein.

Wie ein Paukenschlag ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Streitfall ums Baugebiet Roßberg gefallen: Die Gemeinde darf laut Bescheid vom 19. Dezember nun vorerst keine Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet durchführen oder Grundstücke, die die BI freihalten will, verkaufen. Das gilt so lange, bis im Hauptverfahren die Frage zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geklärt ist. Die Begründung des Gerichts zum Eilantrag macht den BI-Vertretern diesbezüglich aber Mut.

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