Cham

Taxifahrer übel zugerichtet: Anklage gegen 23-jährigen CNC-Dreher lautet auf versuchten Mord


Symbolbild: Kay Nietfeld/dpa

Symbolbild: Kay Nietfeld/dpa

Von redaktion

Ab Montag muss sich ein 23 Jahre alter CNC-Dreher aus Roding vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Vizepräsident Werner Ebner wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Angeklagte befindet sich seit Mitte Dezember vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage vorgesehen.Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte in der Nacht des 7. Dezember 2014 mit seiner Freundin und zwei Kumpanen in Cham unterwegs gewesen sein. Der Anklageschrift zu Folge bestieg das Quartett gegen 4.30 Uhr das Großraumtaxi des später Geschädigten. Zunächst ging die Fahrt nach Michelsdorf, wo die beiden Kumpel des Angeklagten ausstiegen, dann fuhr das Taxi zurück nach Cham. Zuerst ließ der Dreher seine Freundin aussteigen, dann folgte er ihr, ohne zu bezahlen. Der Taxifahrer ging den beiden nach und forderte den Fahrpreis von zehn Euro ein. Er bekam vom Angeklagten jedoch nur "Du bekommst gar nichts" zur Antwort. Während der Chauffeur den Angeklagten am Arm festhielt und mit seinem Handy die Polizei anrief, händigte ihm die Freundin des 23-Jährigen den Fahrpreis aus. Dieser riss dem Taxler den Geldschein aus der Hand und versetzte ihm einen derart massiven Faustschlag, dass er zu Boden ging und seine Brille verlor. Das Telefongespräch mit dem Polizeibeamten riss dabei ab.In der Folge soll der Angeklagte mindestens dreimal gegen den Kopf seines Opfers getreten haben. Nur mit größter Mühe gelang es der Freundin des Beschuldigten, diesen vom Geschädigten wegzuziehen. Ihr ist es wohl auch verdanken, dass der Angeklagte schließlich von dem Taxifahrer abließ und das Weite suchte. Das Opfer trug eine Schwellung am linken Auge, eine Platzwunde unterhalb des Kinns, eine Fraktur des Jochbeinbogens und einen dreifachen Kieferhöhlenbruch davon.Durch einen Tag vor der Tat erlebten Ärger soll der Angeklagte von Anfang an äußerst aggressiv gewesen sein und es darauf angelegt haben, eine körperliche Auseinandersetzung zu provozieren. Nach einem früher durchlaufenen Antiaggressionstraining wusste der Angeklagte, dass Tritte gegen den Kopf tödlich verlaufen können. Über den Prozess werden wir berichten.