Fässer als Fixkosten

Brauer können überschüssiges Bier abschreiben


Georg Siegl aus Chammünster muss abgelaufenes Bier wegschütten. So wie ihm geht es im Augenblick vielen Brauern.

Georg Siegl aus Chammünster muss abgelaufenes Bier wegschütten. So wie ihm geht es im Augenblick vielen Brauern.

Einen Tag nach dem "Brauereigipfel" kann Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) einen Teilerfolg verkünden. Das Bundeswirtschaftsministerium wolle Brauern und Winzern im Rahmen der "Überbrückungshilfe III" eine 100-prozentige Warenwertabschreibung auf verderbliche Waren gewähren, teilte Aiwanger am Freitag in München mit. Das überschüssige Fassbier für die im Lockdown geschlossenen Gaststätten und die ausfallenden Festveranstaltungen können die Brauer damit als Fixkosten im Rahmen der "Überbrückungshilfe III" geltend machen.

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