Verbotene Prostitution

Enttarnt durch den "Schein-Freier"


Prostitution ist im Landkreis Regen nicht erlaubt, er ist Sperrbezirk.

Prostitution ist im Landkreis Regen nicht erlaubt, er ist Sperrbezirk.

Wenn die Polizei den Verdacht hat, dass irgendwo verbotenerweise Prostitution geschieht, dann kommt ein "Schein-Freier" zum Einsatz. Das ist ein Beamter, der sich nur als Freier tarnt und nach den Liebesdiensten erkundigt, sich dann aber zu erkennen gibt. So war es auch in dem Fall, der am Mittwoch vor dem Amtsgericht Viechtach verhandelt wurde. Einer aus Ungarn stammenden Frau wurde verbotene Prostitution in Tateinheit mit jugendgefährdender Prostitution vorgeworfen, einer Deutschen die Beihilfe zu beidem.

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