Kalteck-Prozess

Fünf Jahre Haft für beide Angeklagte

Urteil im Raserprozess: Strafkammer sieht verbotenes Rennen als erwiesen an


Groß war das Medieninteresse am letzten Prozesstag. Die beiden Angeklagten wurden jeweils zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Groß war das Medieninteresse am letzten Prozesstag. Die beiden Angeklagten wurden jeweils zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Am Freitag, dem insgesamt siebten Tag des sogenannten Raserprozesses von Kalteck, ist das Urteil gefallen: fünf Jahre Freiheitsstrafe für beide Angeklagte. Zudem müssen sowohl Auto- als Motorradfahrer ihren Führerschein für jeweils mindestens dreieinhalb Jahre abgeben.

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