Gedenkfeiern nur mit Maskenpflicht und Abstandsregeln

Totengedenken nur auf den Friedhöfen


Eine Höchstzahlbegrenzung während der Andachten auf dem Friedhof wird es nicht geben.

Eine Höchstzahlbegrenzung während der Andachten auf dem Friedhof wird es nicht geben.

Um auch in diesem Jahr der Toten gedenken zu können, finden im Pfarrverband an Allerheiligen die Totengedenkfeiern nur auf den Friedhöfen statt: in Langenpreising um 9 Uhr, um 14 Uhr in Wartenberg, Berglern und Zustorf, an Allerseelen um 9 Uhr in Niederlern und um 19.15 Uhr in Hinterholzhausen und in Auerbach. Eine Höchstzahlbegrenzung während der Andachten auf dem Friedhof wird es nicht geben. Es gelten die allgemeinen Abstandsregeln. Da auf den Friedhöfen der nötige Abstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, besteht Maskenpflicht. Die Pfarrangehörigen dürfen aber gerne auch alleine mit ihren Familien die Gräber ihrer Lieben besuchen und diese segnen. Die Gebetsvorlagen sind auf der Homepage des Pfarrverbandes oder der Erzdiözese zu finden.

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