Knöllchen bleibt Knöllchen

Überwachung durch private Dienstleister gesetzwidrig

In Landshut ist bei der stehenden Parkraumüberwachung alles geregelt


Wer in Landshut falsch parkt und dann einen Strafzettel an der Windschutzscheibe findet, muss bezahlen. Ohne Wenn und Aber.

Wer in Landshut falsch parkt und dann einen Strafzettel an der Windschutzscheibe findet, muss bezahlen. Ohne Wenn und Aber.

Es war ein Urteil, das viele Kommunen hat aufhorchen lassen. Das OLG Frankfurt hat am Montag entschieden, dass die Stadt Frankfurt bei der "ruhenden Parkraumüberwachung" nicht ihrer "gesetzlichen Verpflichtung" und "hoheitlichen Aufgabe" nachgekommen ist, da sie die Überwachung verbotenerweise an Leiharbeitskräfte übertragen und diese jeweils zu Hilfspolizeibeamten bestellt hat. Damit hat das OLG klargestellt, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister gesetzwidrig ist.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat