22-Jähriger wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Geldstrafe von 3 500 Euro verurteilt

Fehlende Rechtskenntnis schützt vor Strafe nicht


In Handschellen wurde der eigens für diese Verhandlung aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing nach Landau bestellte Zeuge in den Sitzungssaal des Amtsgerichts geführt, um dort vernommen zu werden.

In Handschellen wurde der eigens für diese Verhandlung aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing nach Landau bestellte Zeuge in den Sitzungssaal des Amtsgerichts geführt, um dort vernommen zu werden.

Als wenig hilfreich stellte sich die Aussage des Mannes heraus, der am Freitagvormittag eigens für seine richterliche Vernehmung aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing in den Sitzungssaal des Landauer Amtsgerichts bestellt worden war. Für diese Vernehmung war der Prozess gegen einen 22-jährigen Angeklagten wegen Strafvereitelung vor gut zwei Wochen unterbrochen worden. In der Verhandlung des Jugendschöffengerichts ist am Freitag nun das Urteil gefallen: Dem Angeklagten wurde eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro - insgesamt also 3 500 Euro - auferlegt. Nachdem alle Verfahrensbeteiligten Rechtsmittelversicht erklärt haben, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

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