Für zwölf Erwachsene und ein Kind
Einbürgerungsurkunden überreicht
24. Januar 2020, 13:55 Uhr aktualisiert am 24. Januar 2020, 13:55 Uhr
Die Einbürgerung von zwölf Erwachsenen und einem Kind fand vor Kurzem im Landratsamt Kelheim statt. Zu einer Feierstunde hatte Landrat Martin Neumeyer in den kleinen Sitzungssaal seiner Behörde in der Kreisstadt eingeladen. Er verwies darauf, dass sich mit der Anerkennung als deutscher Staatsbürger und mit dem Erhalt des deutschen Passes sämtliche staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten ergeben. Wesentliche Grundrechte des Grundgesetzes seien nicht Rechte, die allen Bürgern zustehen, sondern sogenannte Deutschenrechte, die man mit der heutigen Einbürgerung erwerbe. Grundrechte seien unter anderem die freie Berufswahl, das Recht Vereine zu gründen, Versammlungen abzuhalten sowie der Zugang zu öffentlichen Ämtern.
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