Bewährungsstrafe für 42-Jährigen

"Versuchte Vergewaltigung" fallen gelassen


Bereits 2017 war der Angeklagte wegen sexueller Nötigung von Schutzbefohlenen verurteilt worden.

Bereits 2017 war der Angeklagte wegen sexueller Nötigung von Schutzbefohlenen verurteilt worden.

Am Ende stand ein Deal, mit dem der Angeklagte, ein 42-jähriger Elektriker, gut leben dürfte. Ein Jahr Haft ausgesetzt zur Bewährung, eine Zahlung in Höhe von 2.000 Euro an die Geschädigte und die Aufnahme einer ambulanten Sexualtherapie verhängte Richterin Andrea Costa. Die Anklage lautete Diebstahl in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung sowie Nötigung. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen entsprechenden Kompromiss ausgehandelt und den Tatvorwurf der versuchten Vergewaltigung einer Prostituierten aus der Anklage gestrichen.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat