Amtsgericht Cham
Nach Alkoholfahrt Polizei verleumdet
4. Mai 2021, 17:32 Uhr aktualisiert am 5. Mai 2021, 15:41 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Ein "Konglomerat aus subjektiv empfundenen Ungerechtigkeiten" und die "Segnungen" des Internets haben nach den Worten des Verteidigers dazu geführt, dass sich ein 46 Jahre alter Further gegenüber der Polizei eindeutig im Ton vergriff. Wegen Trunkenheit im Verkehr und Verleumdung muss der Harz IV-Bezieher 725 Euro Geldstrafe zahlen und kassiert zudem ein Fahrverbot von drei Monaten.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden