Amtsgericht Cham

Nach Alkoholfahrt Polizei verleumdet


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Trunkenheit im Verkehr und Verleumdung kosten einen 46 Jahre alten Further Hartz IV-Bezieher 725 Euro und drei Monate Fahrverbot.

Ein "Konglomerat aus subjektiv empfundenen Ungerechtigkeiten" und die "Segnungen" des Internets haben nach den Worten des Verteidigers dazu geführt, dass sich ein 46 Jahre alter Further gegenüber der Polizei eindeutig im Ton vergriff. Wegen Trunkenheit im Verkehr und Verleumdung muss der Harz IV-Bezieher 725 Euro Geldstrafe zahlen und kassiert zudem ein Fahrverbot von drei Monaten.

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