Further Wirtin muss 700 Euro Geldstrafe zahlen
Im Zweifel für die Polizei
23. Februar 2021, 16:45 Uhr aktualisiert am 23. Februar 2021, 16:45 Uhr
Es kommt nicht oft vor, dass im Gerichtssaal Zeitungsartikel in Auszügen verlesen werden. Noch dazu, wenn sie sich, wie im Kommentar der Chamer Zeitung vom 23. Februar 2021, auf den humorfreien Umgang der Polizei mit dem Inhalt von Faschingsseiten beziehen. Der Verteidiger einer 54 Jahre alten Further Gastwirtin wollte damit unterstreichen, dass der polizeiliche Kontrolldruck in der Drachenstichstadt seit geraumer Zeit für einige Bürger unerträglich hoch ist. Seiner Mandantin hat das trotzdem nicht viel geholfen, denn sie kassierte wegen Beleidigung eines Polizeibeamten eine Geldstrafe von 700 Euro.
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