Rache nach über 50 Jahren

Großes Kino im Chamer Amtsgericht

Staranwalt erreicht mildes Urteil für Mandanten


Gefährliche Körperverletzung lautete am Dienstag die Anklage gegen einen 63-jährigen Unternehmer.

Gefährliche Körperverletzung lautete am Dienstag die Anklage gegen einen 63-jährigen Unternehmer.

Wenn ein Romanautor diese Geschichte zu Papier bringen würde, dann erschiene sie vielen Kritikern als konstruiert. Und doch hat sie sich genauso zugetragen. Ein 63 Jahre alter Mann marschiert im August 2019 am hellichten Tag rund 400 Meter weit zu einem 77-jährigen Nachbarn, schlägt ihn wortlos zu Boden und versetzt ihm mehrere Fußtritte. Als Motv gibt er hinterher an, er sei vor mehr als 50 Jahren, damals ein Kind, nach einem Lausbubenstreich von dem Opfer mit einem Gürtel geschlagen worden. Die Justiz war, angesichts der Vorgeschichte, milde gestimmt und beließ es bei einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

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