Aus dem Amtsgericht
Gnadenlos nach Mitternacht
21. Januar 2020, 17:00 Uhr aktualisiert am 21. Januar 2020, 19:23 Uhr
Tief in der Geschichte der Rechtssprechung gekramt hat der Verteidiger eines 35 Jahre alten Angeklagten am Dienstag vor dem Chamer Amtsgericht. Bis ins Jahr 1969 zurück. Zum Fall des Polizisten Karl-Heinz Kurras, der den Studentenführer Benno Ohnesorg damals mit seiner Dienstpistole erschoss und später von den Richtern aufgrund putativen Notwehrexzesses freigesprochen wurde. Eine ebensolche aus dem Ruder gelaufene Notwehr im Nachgang einer irrigerweise angenommenen Notwehrsituation - die glücklicherweise nicht tödlich endete - glaubte der Anwalt bei seinem Mandanten erkannt zu haben. Richter Lecker allerdings wertete das Geschehen - juristisch ganz unspektakulär - als gefährliche Körperverletzung.
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