Streit mit Schulleitung

Chamer Lehrerin klagt gegen Abmahnung


Weil sie den stellvertretenden Schulleiter nicht bei ihrem Digitalunterricht zuschauen ließ, bekam eine Chamer Lehrerin eine Abmahnung. Dagegen klagte sie nur vor dem Arbeitsgericht.

Weil sie den stellvertretenden Schulleiter nicht bei ihrem Digitalunterricht zuschauen ließ, bekam eine Chamer Lehrerin eine Abmahnung. Dagegen klagte sie nur vor dem Arbeitsgericht.

Fast immer gibt es zu den Klagen vor dem Arbeitsgericht Weiden, Kammer Schwandorf, eine Geschichte hinter der Geschichte. So auch dieses Mal. Eine Mathe- und Physiklehrerin eines Chamer Gymnasiums hatte sich gegen ihre Abmahnung gewehrt. Die hatte sie von der Schulleitung kassiert, weil sie den stellvertretenden Schulleiter nicht am Digitalunterricht hat teilnehmen lassen. Ihre Begründung: der Datenschutz.

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