Vorkaufssatzung erlassen

Altdorf will bezahlbaren Wohnraum


Das von der Vorkaufssatzung betroffene Gebiet zwischen Pfettrach (links) und der Eichenstraße.

Das von der Vorkaufssatzung betroffene Gebiet zwischen Pfettrach (links) und der Eichenstraße.

Der Markt entwickelt sich immer weiter, entsprechend wächst auch der Druck auf den Wohnmarkt. In der jüngsten Sitzung hat sich der Marktgemeinderat deshalb mit der Möglichkeit einer Vorkaufssatzung beschäftigt und diese einstimmig erlassen. So soll im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung der spätere Grunderwerb für die Kommune abgesichert werden.

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