Herzogbach:

Rechtsfolgen der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets


Die blau schraffierten Bereiche sind als Hochwasserschutzgebiet festgesetzt.

Die blau schraffierten Bereiche sind als Hochwasserschutzgebiet festgesetzt.

Bei der Informationsversammlung 2019 sind die Bürger über die Festlegung des Überschwemmungsgebiets am Herzogbach ausführlich aufgeklärt worden. Zudem wurden weitere Details im Nachgang zur Festsetzung eingearbeitet. Das nun vorläufige Ergebnis ist dem Stadtrat vorgelegt worden, der allerdings auf eine Stellungnahme seitens der Stadt verzichtet. Die wesentlichen Rechtsfolgen daraus, die vor allem auch Auswirkungen auf die Bebauung haben, erklärte Bauamtsleiter Christian Moosbauer.

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