Neukalkulation

Was für Wasser und Abwasser künftig anfällt

Neukalkulation für die Jahre 2021 bis 2024 wurde dem Marktrat präsentiert


Eine Anpassung der Gebühren sei rückwirkend zum 1. Januar möglich, wie erklärt wurde.

Eine Anpassung der Gebühren sei rückwirkend zum 1. Januar möglich, wie erklärt wurde.

Die Beiträge und Gebühren für die Wasserver- und -entsorgung ist für die Zeit von 2021 bis 2024 neu kalkuliert worden. Der Markt hat sich dabei Hilfe vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geholt. Sabine Pfanzelt präsentierte dem Marktrat am Montag die Kalkulation.

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