Vorwurf der versuchten Tötung konnte nicht nachgewiesen werden

Fünf Jahre Haft für Messerattacke


Den Vorwurf der versuchten Tötung sah das Gericht als nicht haltbar.

Den Vorwurf der versuchten Tötung sah das Gericht als nicht haltbar.

Mitte 2019 hatte ein heute 24-Jähriger einen Mann mit einem Cuttermesser schwer verletzt. In ihrer Urteilsbegründung sieht das Gericht den Vorwurf des versuchten Totschlags am Ende aber nicht als belegbar. Die Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung muss der Angeklagte in einer Erziehungsanstalt verbringen.

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